Die Tankregelung legt fest mit welcher Tankfüllung das Fahrzeug übernommen wird und mit welcher Tankfüllung es wieder abgegeben werden muss. Eine der verbreitesten Regelungen ist voll/voll. Dabei wird bei der Fahrzeugübernahme ein voll betanktes Fahrzeug übernommen und auch wieder voll betankt abgegeben.
Eine Abwandlung ist davon dass das Fahrzeug in genau der gleichen Tankfüllung wieder abgegeben werden muss wie es übernommen wurde. Nachteilig für den Mieter ist hierbei, dass es oft schwierig ist das Fahrzeug in der geforderten Tankfüllung zu betanken.
In jüngster Zeit trifft man immer häufiger auch die Regelung voll/leer. Dabei wird ein voll betanktes Fahrzeug übernommen und am Ende ist es wieder leer abzugeben. Hintergrund dabei ist, dass man zu der normalen Mietgebühr eine volle Tankfüllung abnimmt, die entsprechend in Rechnung gestellt wird. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass neben den Tankkosten, die ggfs. über den aktuellen Tankstellenpreisen auch Servicegebühren für das Befüllen in Rechnung gestellt werden. Um keine bösen Überraschungen zu haben ist es empfohlen von dieser Tankregelung Abstand zu nehmen und voll/voll zu nutzen.